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   LAG Hamm, 03.02.1998 - 6 Sa 727/96   

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https://dejure.org/1998,8696
LAG Hamm, 03.02.1998 - 6 Sa 727/96 (https://dejure.org/1998,8696)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.02.1998 - 6 Sa 727/96 (https://dejure.org/1998,8696)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 1998 - 6 Sa 727/96 (https://dejure.org/1998,8696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige Belastung eines Unternehmens; Rückstellungen bei einer betrieblichen Altersversorgung; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmers bei der Anpassung einer Betriebsrente

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 16
    Betriebliche Altersversorgung: Anpassung durch "Rentnergesellschaft"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 931
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98

    Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der Witwe eines

    3 AZR 420/98 6 Sa 727/96.

    Auf die Revision beider Parteien wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. Februar 1998 - 6 Sa 727/96 - aufgehoben.

  • LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00

    Anpassung der Betriebsrente bei stillgelegtem einzelkaufmännischen Unternehmen

    Auf die Berufung des Klägers hat das erkennende Gericht (6 Sa 727/96) die Beklagte unter Zurückweisung der Berufung im übrigen verurteilt, an den Kläger für April bis August 1993 280, 00 DM sowie einen monatlichen Erhöhungsbetrag von 56, 00 DM seit dem 1. September 1993 zu zahlen.
  • LAG Hamm, 03.02.1998 - 6 Sa 809/97

    Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige Belastung eines Unternehmens bei der

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  • ArbG Dortmund, 16.12.2004 - 3 Ca 4213/04

    Anpassung einer Betriebsrente

    Die Kammer legt daher die von Bode und Grabner ausgewerteten statistischen Zahlungen zugrunde (vgl. zur Heranziehung dieser Zahlen BAG, Urteil vom 09.11.1999, 3 AZR 420/98, NZA 2000, 1057 ff, unter III 5; LAG Hamm, Urteil vom 03.02.1996, 6 Sa 727/96, DB 1998, 931).
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